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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1972 §31 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/06/20 91/19/0126 2 (hier Ablehnung der Behandlung der Beschwerde nach § 33a VwGG)Stammrechtssatz
Die "stichprobenartige" Überwachung der Einhaltung von Weisungen des zur Vertretung nach außen Berufenen an den verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG bzw den Bevollmächtigten iSd § 31 Abs 2 ASchG reicht nicht zur Darlegung eines wirksamen Kontrollsystems aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180300.X01Im RIS seit
01.06.2001