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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise besteht nur im tatbestandsmäßig vorbestimmten Rahmen, zB wenn das Gesetz auch solche Rechtsvorgänge erfaßt, die es "wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten" (§ 1 Abs 2 GrEStG 1987; Hinweis Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, Band II, 2te Auflage, Wien 1988, S 74 Abs 1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160112.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
13.11.2009