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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Frage, ob der Bereicherungswille bzw die Bereicherungsabsicht des Erblassers bei Abschluß des betreffenden Lebensversicherungsvertrages fehlte oder nicht, ist keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160103.X03Im RIS seit
22.10.1992