Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §225 Abs1;Rechtssatz
Da der Geltendmachung der Haftung kein Leistungsgebot (in der Art eines Abgabenbescheides) an den Inhaber der haftenden Sache vorauszugehen hat, hat dieser nur die Möglichkeit, die Geltendmachung der Sachhaftung (den Beschlagnahmebescheid) anzufechten; er kann aber nicht auch gegen den Abgabenanspruch selbst Einwendungen erheben (Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch, Seite 559).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160063.X02Im RIS seit
22.10.1992Zuletzt aktualisiert am
10.11.2009