RS Vfgh 1985/6/20 B381/83

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Veröffentlicht am 20.06.1985
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Index

26 Gewerblicher Rechtsschutz
26/03 Patentrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
B-VG Art94
B-VG Art133 Z4
StGG Art5
PatentG 1970 §48, §74, §75, §163

Rechtssatz

PatentG; keine Bedenken gegen §§74, 75 (Zusammensetzung des Obersten Patent- und Markensenates) - kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltentrennung; Nichtigerklärung eines bereits erteilten Patentes wegen mangelnder Erfindungshöhe (keine Patentfähigkeit) iS des §48; keine denkunmögliche Gesetzesauslegung; keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewaltentrennung, Gerichtsbarkeit Trennung von der Verwaltung, Patentrecht, Rechte wohlerworbene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B381.1983

Dokumentnummer

JFR_10149380_83B00381_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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