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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Ist die im § 3 Abs 1 FrPolG umschriebene Annahme gerechtfertigt, weil dem Fremden zwei Übertretungen nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO zur Last liegen, so ist es unerheblich, ob er mittlerweile wieder im Besitz seiner Lenkerberechtigung ist oder ob die diesbezüglichen Verwaltungsstrafen allenfalls "weit zurückliegen".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180409.X02Im RIS seit
06.08.2001