RS Vwgh 1992/10/27 90/05/0042

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Veröffentlicht am 27.10.1992
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Index

L78006 Elektrizität Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
ElektrizitätswirtschaftsG Stmk 1981 §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

§ 34 Abs 1 zweiter Satz ElektrizitätswirtschaftsG Stmk 1981 bildet die materiell-rechtliche Grundlage für das Mehrparteienverfahren; es muß der Partei aber unbenommen bleiben, nicht nur die vollständige Abweisung des gegnerischen Antrages zu verlangen, sondern auch durch Eventualanträge die Auswirkungen eines ihr ungünstig scheinenden Spruches zu mildern.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990050042.X03

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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