RS Vwgh 1992/10/27 90/05/0042

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Veröffentlicht am 27.10.1992
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Index

L78006 Elektrizität Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ElektrizitätswirtschaftsG Stmk 1981 §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/05/0055 E 2. Juli 1985 VwSlg 11819 A/1985 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 34 Abs 1 Stmk ElektrizitätswirtschaftsG 1981 (Übergangsbestimmung) gilt eine mit den Bestimmungen dieses Gesetzes allenfalls in Widerspruch stehende "Punktversorgung" eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens im Versorgungsgebiet eines anderen dann als konzessioniert, wenn sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben (also am 1.8.1981) rechtmäßig betrieben worden ist; weshalb die bescheidmäßige Feststellung über den Versorgungsumfang auf der Sach- und Rechtslage im genannten Zeitpunkt zu beruhen hat.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990050042.X01

Im RIS seit

28.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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