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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Frage, ob die Voraussetzung des § 113 Abs 2 Z 3 lit a NÖ BauO 1976 für die Zulässigkeit eines Abtragungsauftrages erfüllt ist, ist eine Vorfrage gem § 38 AVG (Hinweis E VfGH 21.9.1984, B 534/80, VfSlg 10123). Da die Vollstreckung eines Abtragungsauftrages bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Bauansuchen unzulässig ist, hat der Gemeinderat von seinem Ermessen nicht in gesetzwidriger Weise Gebrauch gemacht, wenn er das bei ihm anhängige Verfahren über den Abtragungsantrag nicht aussetzt, sondern auf Grund einer eigenen Vorfragenbeurteilung von der Unzulässigkeit der Baulichkeit ausgeht.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050254.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009