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33 BewertungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
BewertungsG 1955 idF AbgÄG 1977 und BewertungsÄG 1979; keine Bedenken gegen §§32 Abs3 Z1, 36, 38 Abs4 sowie gegen die Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 18. November 1979 über die Feststellung der Betriebszahlen für die landwirtschaftlichen Vergleichsbetriebe und die anderen angewendeten Rechtsvorschriften; Festsetzung des Einheitswertes eines landwirtschaftlichen Betriebes, im Ergebnis von der anläßlich der Bodenschätzung in den Jahren 1950 und 1952 festgestellten Bodenklimazahl ausgehend - keine Denkunmöglichkeit, keine Willkür; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
Schlagworte
Bewertung, Einheitsbewertung, Rechtsüberleitung, Bindung (der Verwaltungsbehörden an Bescheide), Feststellungsbescheid, Finanzverfahren, VerordnungserlassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B152.1982Dokumentnummer
JFR_10149379_82B00152_01