Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Es entspricht der hg Rechtsprechung, daß dem erst in der Folge unter Beilage einer Bestätigung über die Mitgliedschaft bei einer verbotenen Vereinigung (hier NID) erhobenen Vorbringen der Mutter des Asylwerbers, politisch tätig gewesen zu sein, - entgegen der Angabe bei der Ersteinvernahme, keiner oppositionellen Gruppierung angehört zu haben -, Glaubwürdigkeit nicht beigemessen wurde
(Hinweis E 21.12.1988, 88/01/0270, 0291).
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010395.X01Im RIS seit
04.11.1992