RS Vwgh 1992/11/4 92/09/0077

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Veröffentlicht am 04.11.1992
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §123 Abs2;
PVG 1967 §28 Abs1 idF 1971/284;

Rechtssatz

Hat der Beamte den ihm zugestellten Einleitungsbeschluß auch unbekämpft gelassen, so hindert ihn dies jedoch nicht daran, bei jedem weiteren Verfahrensschritt des Disziplinarverfahrens die Frage aufzuwerfen, ob für ihn in Befolgung des § 28 Abs 1 PVG die Zustimmung des zuständigen Organs der Personalvertretung vorlag oder nicht (Hinweis E 24.9.1982, B 139/79, VfSlg 9489/1982).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090077.X01

Im RIS seit

04.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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