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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §123 Abs2;Rechtssatz
Hat der Beamte den ihm zugestellten Einleitungsbeschluß auch unbekämpft gelassen, so hindert ihn dies jedoch nicht daran, bei jedem weiteren Verfahrensschritt des Disziplinarverfahrens die Frage aufzuwerfen, ob für ihn in Befolgung des § 28 Abs 1 PVG die Zustimmung des zuständigen Organs der Personalvertretung vorlag oder nicht (Hinweis E 24.9.1982, B 139/79, VfSlg 9489/1982).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090077.X01Im RIS seit
04.11.1992