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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / sonstige KlagenRechtssatz
Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH; nach Rückzahlung des Strafbetrages auf Kostenersatz eingeschränktes Klagebegehren gerechtfertigt; Kostenersatzforderung für das Verfahren vor dem VfGH war gemäß §41 VerfGG iVm. §35 VerfGG und §41 Abs2 ZPO anhand des Rechtsanwaltstarifes auszumessen
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:A4.1982Dokumentnummer
JFR_10149374_82A00004_01