RS Vwgh 1992/11/10 92/05/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1992
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO NÖ 1976 §118;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/05/0124 2

Stammrechtssatz

Dem Nachbarn steht im Anwendungsbereich des § 118 NÖ BauO auch ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines baubehördlichen Auftrages dann zu, wenn durch den vorschriftswidrigen Bau Rechte des Nachbarn verletzt werden (Hinweis E 14.1.1987, 86/05/0037).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050070.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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