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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es ist jedenfalls nicht unschlüssig, sich auf eine sachverständige Zeugenaussage über die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten, der bei der Verweigerung der Atemluftprobe anwesend war, zu stützen und die Einholung eines Gutachtens eines Arztes, der bei der Tat nicht anwesend war und daher keine Beobachtungen hinsichtlich der Verfassung des Beschuldigten zur Tatzeit gemacht hat, zu unterlassen.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020182.X02Im RIS seit
12.06.2001