RS Vwgh 1992/11/11 90/02/0142

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;

Rechtssatz

Alkoholisierungssymptome bei einem Fahrzeuglenker müssen vor dem Ausspruch der Aufforderung zur Atemluftprobe und nicht bei der Verweigerung derselben vorliegen.

Schlagworte

Alkotest Verweigerung Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990020142.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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