Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Eine Auskunft nach § 103 Abs 2 KFG ist Teil des diesbezüglichen Administrativverfahrens und nicht des allenfalls darauf folgenden Verwaltungsstrafverfahrens (Hinweis E 7.12.1984, 84/02/0209; zur Begründung der Berufung gegen das Straferkenntnis wegen Übertretung der StVO genügt es daher nicht, auf die Rechtfertigung im Zuge der Lenkerauskunft zu verweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020303.X01Im RIS seit
19.03.2001