Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die von einem Zeugen wahrgenommene Alkoholkonsummenge ist für die vom Beschuldigten tatsächlich genossene Alkoholmenge insofern von geringer Aussagekraft, als es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, daß ein Zeuge präzise Angaben über die von einer anderen Person genossene Alkoholmenge machen kann.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020159.X01Im RIS seit
12.06.2001