RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0137

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Veröffentlicht am 11.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Daß "zu erwarten ist, daß bei Einvernahme dieser Zeugen ein anderer Sachverhalt festgestellt und somit ein anderes Verfahrensergebnis erzielt worden wäre", stellt kein konkretes Vorbringen iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG dar.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020137.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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