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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §46;Rechtssatz
Daß "zu erwarten ist, daß bei Einvernahme dieser Zeugen ein anderer Sachverhalt festgestellt und somit ein anderes Verfahrensergebnis erzielt worden wäre", stellt kein konkretes Vorbringen iSd § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG dar.
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020137.X02Im RIS seit
12.06.2001