RS Vwgh 1992/11/11 92/02/0294

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
ZustG §6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/02/0129 1

Stammrechtssatz

Die erste Zustellung ist maßgebend. Einer neuerlichen Zustellung (an den nunmehr ausgewiesenen Vertreter) kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu

(Hinweis E 18.3.1988, 87/18/0127).

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020294.X01

Im RIS seit

11.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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