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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/02/0129 1Stammrechtssatz
Die erste Zustellung ist maßgebend. Einer neuerlichen Zustellung (an den nunmehr ausgewiesenen Vertreter) kommt keine rechtliche Bedeutung mehr zu
(Hinweis E 18.3.1988, 87/18/0127).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020294.X01Im RIS seit
11.11.1992