RS Vfgh 1985/6/28 G41/85

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Veröffentlicht am 28.06.1985
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6550 Fischerei

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
Nö FischereiG §27 Abs1 lite

Rechtssatz

Nö. FischereiG; die in §27 Abs1 lite (Verweigerung der Fischerkarte) enthaltene Einschränkung auf Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder zu einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen bezieht sich bei verfassungskonformer Interpretation auch auf Vorsatzdelikte; kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz

Entscheidungstexte

Schlagworte

Fischerei, Strafrecht, Strafprozeßrecht, Auslegung verfassungskonforme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:G41.1985

Dokumentnummer

JFR_10149372_85G00041_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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