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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AAV §8 Abs3;Rechtssatz
Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs 2 ASchG iVm § 8 Abs 3 AAV ist ein strenger Maßstab anzulegen, soll doch nach dem Willen des Gesetzgebers vom Erfordernis der natürlichen Belichtung für Arbeitsräume nur in besonderen Fällen abgewichen werden, um nicht zu rechtfertigende Härten zu vermeiden.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180364.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010