RS Vwgh 1992/11/12 92/18/0364

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Veröffentlicht am 12.11.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §8 Abs3;
ASchG 1972 §3 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs 2 ASchG iVm § 8 Abs 3 AAV ist ein strenger Maßstab anzulegen, soll doch nach dem Willen des Gesetzgebers vom Erfordernis der natürlichen Belichtung für Arbeitsräume nur in besonderen Fällen abgewichen werden, um nicht zu rechtfertigende Härten zu vermeiden.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180364.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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