Index
L65000 Jagd WildNorm
JagdG Stmk 1986 §61 Abs1;Rechtssatz
Daß der Jagdpächter den Bescheid, mit welchem er zu einer Verminderung des Wildbestandes verpflichtet wurde, unbekämpft ließ, ist für die Frage der Glaubhaftmachung seines mangelnden Verschuldens an der unvollständigen Erfüllung dieser Verpflichtung unerheblich
(Hinweis E 26.2.1986, 84/03/0317, 0318, 0319).
Schlagworte
Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung Übertretungen und Strafen VerfahrensrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190160.X05Im RIS seit
11.07.2001