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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 1 dritter Fall FrPolG verwirklicht, weil der Fremde wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender strafbarer Handlungen zweimal rechtskräftig verurteilt wurde, so bedeutet der Umstand, daß die Beh im Wege direkter Subsumtion seines Gesamtverhaltens unter § 3 Abs 1 FrPolG zum Ergebnis gelangt ist, die dort näher umschriebene Annahme sei gerechtfertigt,
für den Fremden keine Rechtsverletzung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180439.X02Im RIS seit
11.07.2001