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86/01 Veterinärrecht allgemeinNorm
IBR/IPVG 1989 §3 Abs1;Rechtssatz
Angesichts der ausdrücklichen Regelung durch § 3 Abs 1, § 4 und § 7 Z 2 und Z 3 IBR/IPVG genügt für den Nachweis eines Rindes als Reagent nicht schon eine serologische Untersuchung nach einer wissenschaftlich anerkannten Methode, vielmehr bedarf es dazu einer serologischen Untersuchung durch eine durch Verordnung bestimmte Untersuchungsstelle NACH EINEM DURCH VERORDNUNG FESTGELEGTEN VERFAHREN.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110102.X01Im RIS seit
11.07.2001