RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0180

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Das Befahren einer wegen Lawinengefahr gesperrten Straße erfolgt grundsätzlich unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Kfz-Lenker gefährdet dabei das Leben und die Gesundheit seiner Mitfahrer (Fahrgäste).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110180.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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