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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Das Befahren einer wegen Lawinengefahr gesperrten Straße erfolgt grundsätzlich unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Kfz-Lenker gefährdet dabei das Leben und die Gesundheit seiner Mitfahrer (Fahrgäste).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110180.X01Im RIS seit
19.03.2001