RS Vwgh 1992/11/17 91/08/0043

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0094

Rechtssatz

Die Erklärung eines formell und materiell rechtskräftigen Bescheides als nichtig gemäß § 68 Abs 4 AVG bewirkt nur, daß der Bescheid für die Zukunft nicht mehr besteht ("ex-nunc-Wirkung"), daß aber für die Vergangenheit die rechtlichen Wirkungen unberührt bleiben, die der Bescheid während der Zeit seines Bestehens mit sich gebracht hat (Hinweis E 15.5.1981, 3319/79, VwSlg 10452 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080043.X03

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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