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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0094Rechtssatz
Die Erklärung eines formell und materiell rechtskräftigen Bescheides als nichtig gemäß § 68 Abs 4 AVG bewirkt nur, daß der Bescheid für die Zukunft nicht mehr besteht ("ex-nunc-Wirkung"), daß aber für die Vergangenheit die rechtlichen Wirkungen unberührt bleiben, die der Bescheid während der Zeit seines Bestehens mit sich gebracht hat (Hinweis E 15.5.1981, 3319/79, VwSlg 10452 A/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080043.X03Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009