RS Vwgh 1992/11/17 92/08/0170

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2a;
BSVG §2b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/18 90/08/0128 6

Stammrechtssatz

Besteht zwischen Ehegatten eine allgemeine bzw eine den landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betrieb zur Gänze umfassende beschränkte Gütergemeinschaft, so wird der Betrieb auch dann auf Rechnung und Gefahr beider Ehegatten geführt, wenn einer der beiden nicht persönlich mitarbeitet, außer, die Ehegatten hätten hievon abweichende - gleich Ehepakten formbedürftige - Abreden getroffen (Hinweis E 22.9.1983, 81/08/0081).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080170.X03

Im RIS seit

08.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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