RS Vfgh 1985/9/26 B545/84

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art83 Abs2
B-VG Art133 Z4
B-VG Art144 Abs3
StGG Art5
StGG Art6 Abs1 / Liegenschaftserwerb
Vlbg GVG §1 Abs1 lita
Vlbg GVG §5, §6, §7, §15

Rechtssatz

Vbg. GVG; Nutzung des Kaufgrundstückes als Acker, raumplanerische Widmung des Grundstückes als Bauland; rechtmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch Vbg. Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1 lita; kein Entzug des gesetzlichen Richters; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §§5 bis 7; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung; allfälliges Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt einer Person kein Recht auf ein gleichartiges Fehlverhalten; keine Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Behördenzuständigkeit, Liegenschaftserwerbsfreiheit, VfGH / Abtretung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B545.1984

Dokumentnummer

JFR_10149074_84B00545_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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