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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
Vbg. GVG; Nutzung des Kaufgrundstückes als Acker, raumplanerische Widmung des Grundstückes als Bauland; rechtmäßige Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch Vbg. Grundverkehrsbehörde iS des §1 Abs1 lita; kein Entzug des gesetzlichen Richters; Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung gemäß §§5 bis 7; keine denkunmögliche oder willkürliche Gesetzesanwendung; allfälliges Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt einer Person kein Recht auf ein gleichartiges Fehlverhalten; keine Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht; keine Verletzung im Recht auf Freiheit des Liegenschaftserwerbes
Schlagworte
Grundverkehrsrecht, Grundstück land- oder forstwirtschaftliches, Behördenzuständigkeit, Liegenschaftserwerbsfreiheit, VfGH / AbtretungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B545.1984Dokumentnummer
JFR_10149074_84B00545_01