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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als solche, sondern nur die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit können Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG und damit Beitragsschuldner nach § 58 Abs 2 ASVG sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080193.X04Im RIS seit
15.02.2001