RS Vwgh 1992/11/17 91/08/0193

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als solche, sondern nur die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit können Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG und damit Beitragsschuldner nach § 58 Abs 2 ASVG sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080193.X04

Im RIS seit

15.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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