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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0094Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/17 91/08/0004 1Stammrechtssatz
Der VwGH hat die Rechtmäßigkeit eines bei ihm angefochtenen Bescheides nach jener Sachlage und Rechtslage zu beurteilen, wie sie sich der belBeh im Zeitpunkt ihrer Entscheidung dargestellt hat (Hinweis E 7.7.1948, 636/47, VwSlg 484 A/1948, sowie E VS 28.11.1967, 323/66, VwSlg 7227 A/1967). Es ist daher für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des zweitangefochtenen (älteren) Bescheides ohne Bedeutung, welches weitere Schicksal der (jüngere) erstangefochtene Bescheid erleidet, weil bei Prüfung des späteren Bescheides zunächst von der formellen Rechtskraft des früheren Bescheides auszugehen ist.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080043.X01Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009