RS Vwgh 1992/11/17 92/08/0060

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §38;
AVG §56;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/08/0138 1

Stammrechtssatz

Eine auf § 410 Abs 1 Z 7 ASVG gestützte bescheidmäßige - bloße - Feststellung der Beitragsgrundlagen erweist sich im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der Beitragsgrundlage für die Leistungsbemessung nicht als rechtswidrig, soferne von keiner berechtigten Partei ausdrücklich eine Entscheidung über die Verpflichtung zur Zahlung konkreter Beiträge begehrt wurde (Hinweis E 19.3.1987, 86/08/0239).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080060.X01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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