RS Vwgh 1992/11/17 92/14/0141

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs1;
EStG 1972 §29 Z1;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Einschätzung der Nutzungsdauer sind zukünftige Verhältnisse nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verläßlich voraussehen lassen (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0162). Eine wiederholte eigenmächtige Aneignung (Nichtabführung) von Beträgen führt für sich allein noch nicht zur Qualifikation als wiederkehrende Bezüge iSd § 29 Z 1 EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140141.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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