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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0189Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0156 14Stammrechtssatz
Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, daß es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte, nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem BegehrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110082.X03Im RIS seit
03.04.2001