RS Vwgh 1992/11/17 92/11/0222

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Veröffentlicht am 17.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/11/0223

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 1

Stammrechtssatz

Ein Verschulden eines Parteienvertreters ist einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110222.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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