Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1Stammrechtssatz
Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080101.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010