RS Vfgh 1985/9/26 B240/85

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Veröffentlicht am 26.09.1985
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44 Zivildienst
44/01 Zivildienst

Norm

B-VG Art83 Abs2
ZivildienstG §6 Abs3
ZivildienstG §47 Abs4
ZivildienstG §48

Rechtssatz

ZivildienstG; keine Verletzung im durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - kein gravierender Verstoß, insbesondere auch nicht im Bereich der freien Würdigung des Bescheinigungsmaterials; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch - gesetzmäßige - Nichtteilnahme der Vertrauensperson an der Beschlußfassung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zivildienst, Zivildienstkommission

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1985:B240.1985

Dokumentnummer

JFR_10149074_85B00240_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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