RS Vwgh 1992/11/18 90/03/0241

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1 Z4;
KflG 1952 §4 Abs1 Z5 litb;

Rechtssatz

Nach der Regelung des § 4 Abs 1 Z 4 KflG hat sich die Prüfung der Frage der Gewährleistung der möglichst zweckmäßigen und wirtschaftlichen Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses an der Art der Linienführung zu orientieren und nicht an der Preisgestaltung. Letzterer käme nur insoweit Bedeutung zu, als sie durch die Art der Linienführung bedingt wäre, also zB durch zu große Umwege (Hinweis E VfGH 5.12.1989, G 229/89).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990030241.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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