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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §4 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nach der Regelung des § 4 Abs 1 Z 4 KflG hat sich die Prüfung der Frage der Gewährleistung der möglichst zweckmäßigen und wirtschaftlichen Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses an der Art der Linienführung zu orientieren und nicht an der Preisgestaltung. Letzterer käme nur insoweit Bedeutung zu, als sie durch die Art der Linienführung bedingt wäre, also zB durch zu große Umwege (Hinweis E VfGH 5.12.1989, G 229/89).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990030241.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.07.2009