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19/01 Staatsvertrag von WienNorm
GehG 1956 §20b Abs1;Rechtssatz
Eine Minderheitenförderung durch Gewährung von Fahrtkostenzuschuß ist weder dem Wortlaut noch dem Sinn des § 20 GehG nach geboten (hier Anspruch des Sohnes des Bf als Angehöriger der kroatischen Minderheit im Burgenland auf Teilnahme am Elementarunterricht in kroatischer Sprache).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120207.X04Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.11.2010