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25 Strafprozeß, StrafvollzugNorm
MRK Art3Rechtssatz
StVG; in §95 normierte "schonende" Überwachung der Besuche von Strafgefangenen - kein Verstoß der Regelung gegen Art3 und Art8 Abs1 MRK; keine Verletzung in den nach Art3 und Art8 MRK gewährleisteten Rechten dadurch, daß Gespräche einer Strafgefangenen mit Besuchern (nur Verwandte) nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet und einer Auswertung unterzogen werden
Schlagworte
StrafvollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B805.1983Dokumentnummer
JFR_10149074_83B00805_01