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10 VerfassungsrechtNorm
StGG Art8Rechtssatz
Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und anschließende Anhaltung zur Verbüßung einer Ersatzarreststrafe iS des §53 VStG ohne vorherige Aufforderung zum Antritt der (Ersatz-)Freiheitsstrafe
Schlagworte
Verwaltungsstrafrecht, Vollzug Strafe, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:B175.1985Dokumentnummer
JFR_10149073_85B00175_01