RS Vwgh 1992/11/18 92/12/0207

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20b Abs1;
GehG 1956 §20b Abs6 Z2;

Rechtssatz

Auch wenn der mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratete Vater mit dieser eine Lebensgemeinschaft begründet hat, kann dies in Ansehung der vom Bf geltend gemachten Sorgepflicht für sein Kind keine Pflicht des Bf zur unabweislich notwendigen Wohnsitznahme im Sinne des Gesetzes begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120207.X03

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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