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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20b Abs1;Rechtssatz
Auch wenn der mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratete Vater mit dieser eine Lebensgemeinschaft begründet hat, kann dies in Ansehung der vom Bf geltend gemachten Sorgepflicht für sein Kind keine Pflicht des Bf zur unabweislich notwendigen Wohnsitznahme im Sinne des Gesetzes begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992120207.X03Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.11.2010