RS Vwgh 1992/11/18 92/03/0142

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Veröffentlicht am 18.11.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §37;
AVG §52;
LuftfahrtG 1958 §146 Abs1 idF 1975/283;
LuftfahrtG 1958 §4 idF 1975/283;
LVR 1967 AnhF Pkt5 Abs1 idF 1987/078;
VStG §6;

Rechtssatz

War der Besch als verantwortlicher Pilot zur Ausführung eines Vollkreises im Flugbeschränkungsgebiet außerhalb des festgelegten Sichtanflugverfahrens wegen der Gefahr einer Kollision in Ansehung der Zeitdifferenz zwischen den Landungszeiten der beiden vor ihm landeberechtigten Flugzeuge gem § 11 bis § 16 LVR verpflichtet, kommt das Vorliegen eines strafbefreienden Notstandes iSd § 6 VStG in Betracht. Ob die Gefahr einer Kollision bestanden hätte, hat die Behörde allenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen für luftfahrttechnische Belange zu prüfen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030142.X01

Im RIS seit

23.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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