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20/08 UrheberrechtNorm
UrhG §4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0080 2Stammrechtssatz
Unter "Film" (als Oberbegriff für Filmwerke und Laufbilder im Sinne der Begriffsbestimmungen des § 4 und § 73 Abs 2 UrhG ist eine den Eindruck eines bewegten Bildes vermittelnde Bildfolge bzw Bild-Tonfolge zu verstehen, wobei es auf das bei der Bildaufzeichnung bzw Bild-Tonaufzeichnung verwendete Trägermaterial nicht ankommt; auch auf "Videokassetten" gespeicherte bewegte Bild-Tonfolgen sind unter den Begriff "Film" zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150133.X01Im RIS seit
11.07.2001