RS Vwgh 1992/11/23 92/15/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs3;
BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/18 88/14/0003 2

Stammrechtssatz

Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150095.X01

Im RIS seit

23.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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