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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2;Rechtssatz
Als Zurückziehung iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt auch, wenn ein erteilter Auftrag nicht vollständig, sondern nur teilweise befolgt wird (Hinweis B 14.10.1991, 91/15/0060). Ein Mangel liegt auch vor, wenn der zum Verfahrenshelfer bestellte Rechtsanwalt die "ursprüngliche" (von der Partei selbst eingebrachte) Beschwerde nicht unterfertigt.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992150034.X01Im RIS seit
23.11.1992