RS Vwgh 1992/11/23 91/15/0061

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Veröffentlicht am 23.11.1992
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs12;
UStG 1972 §11 Abs14;

Rechtssatz

Schuldloses Verhalten kann beim Tatbestand des § 11 Abs 14 UStG 1972 nur dann von Bedeutung sein, wenn es zu beurteilen gilt, ob - zur Vermeidung besonderer Härten - die Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung einzuräumen ist (Hinweis E 12.5.1986, 84/15/0118, VwSlg 6116 F/1986).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991150061.X04

Im RIS seit

23.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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