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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;Rechtssatz
Die Nichteinbringung eines Genehmigungsansuchens nach § 81 Abs 1 GewO 1973 trotz Aufforderungen der Behörde als maßgebende Ursache für das Nichtvorliegen des Tatbestandsmerkmales des Fehlens der erforderlichen Genehmigung in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973 darf nicht als erschwerender Umstand berücksichtigt werden.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040110.X02Im RIS seit
24.11.1992