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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAG 1969 §28 Abs2;Rechtssatz
Der systematische Zusammenhang von § 28 Abs 2, 3 und 4 BAG verbietet die Anrechnung (Berücksichtigung) nicht erfolgreich (bestimmungsgemäß) vollendeter Zeiten eines Schulbesuches, und zwar auch im Fall des § 28 Abs 4 lit c BAG. Es fehlen daher auch Anhaltspunkte für ein in dieser Hinsicht normiertes behördliches Ermessen.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040170.X01Im RIS seit
24.11.1992