RS Vwgh 1992/11/24 92/05/0233

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0029 2

Stammrechtssatz

Darin, daß die belangte Behörde anstelle einer eigenen Begründung den Beschwerdeführer auf ein Erkenntnis des VwGH, das über eine vom Bf wegen derselben Rechtsfrage erhobenen Beschwerde ergangen ist, verweist, liegt kein Begründungsmangel.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050233.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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