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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0029 2Stammrechtssatz
Darin, daß die belangte Behörde anstelle einer eigenen Begründung den Beschwerdeführer auf ein Erkenntnis des VwGH, das über eine vom Bf wegen derselben Rechtsfrage erhobenen Beschwerde ergangen ist, verweist, liegt kein Begründungsmangel.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050233.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009